Worum geht's?
Jeder Webseiten-Inhaber weiß inzwischen - die eigene Unternehmens-Webseite und das Impressum gehen Hand in Hand. Ein Rätsel ist aber nach wie vor "was, wie, wann und wo" hinein muss. Wir erklären Ihnen, worauf Sie als Kleinunternehmer beim Impressum achten sollten.
1. Diese allgemeinen Pflichtangaben müssen ins Impressum für Kleinunternehmer
Alle gewerblich genutzten Webseiten müssen ein Impressum - also eine Anbieterkennzeichnung - haben, denn sie unterstehen der Impressumspflicht. Das steht in § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG, ehemals Telemediengesetz/TMG) und dient dem Verbraucherschutz. Unabhängig davon, ob Sie als Kleinunternehmer eine Website führen, in Online-Shops Ihre Produkte verkaufen oder Ihre Online-Präsenz über einen Social-Media-Kanal ausbauen, das Impressum ist Pflicht.
Es gibt allgemeine Pflichtangaben im Impressum, die für jede Person gelten, die ein Impressum auf ihrer Internetseite führen muss.
- Angabe des Namens Ihres Unternehmens
- Angabe des Namens des Webseitenbetreibers / der verantwortlichen Person(en)
- Angabe der Anschrift Ihrer Niederlassung (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme (E-Mail-Adresse, Telefon- oder Faxnummer)
- Wirtschafts-ID oder Umsatzsteuer-ID
Zu den allgemeinen Angaben, kommen besondere Pflichtangaben hinzu, je nachdem für welchen "geschäftsmäßigen Online-Dienst" Sie das Impressum erstellen. Alle weiteren Pflichtangaben finden Sie in unserem Beitrag "Was gehört in ein Impressum?".
2. Besonderheiten im Impressum für Kleinunternehmer
Das Impressum soll Nutzern eine gewisse Transparenz über die Identität der Anbieter geben. Neben den allgemeinen Pflichtangaben müssen Kleinunternehmer auch besondere Pflichtangaben im Impressum anführen.
Unternehmensform
Ein Kleingewerbe können Sie sowohl als Einzelunternehmer führen als auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen. Haben Sie zum Betrieb Ihres Unternehmens eine GbR gegründet, müssen Sie diese Rechtsformbezeichnung "GbR" auch in Ihrem Impressum angeben.
WICHTIG
Die Bezeichnung "Kleinunternehmer" stellt keine eigene Rechtsform dar und muss nicht separat im Impressum aufgeführt werden. Sie gehört also nicht zu den Angaben der Unternehmensform wie beispielweise GbR, OHG, KG etc.
Kleinunternehmer-Impressum: Wirtschafts-ID und/oder Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IDNr.)
Der Ausdruck "Kleinunternehmer" wird benutzt, wenn ein Online-Unternehmer die steuerrechtliche Einordnung der Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Das ist möglich bis zu einer Umsatzgrenze von 25.000 € im Vorjahr und bei einem Umsatz von nicht mehr als 100 000 Euro im laufenden Kalenderjahr. Als Unternehmer können Sie auch auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten und unterliegen dann den allgemeinen Regelungen zur Umsatzsteuer.
Führen Sie sie ab, wird Ihnen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) zugeteilt. Dann müssen Sie diese auch zwingend im Impressum angeben. Entscheiden Sie sich aber gegen die Abführung der Umsatzsteuer, bekommen Sie auch keine Umsatzsteuer-ID. Dementsprechend können Sie die USt-ID nicht angeben und sind dazu auch nicht verpflichtet.
ACHTUNG
Haben Sie keine Umsatzsteuer-ID, müssen Sie allerdings die Wirtschafts-ID in Ihrem Impressum angeben. Haben Sie beide Nummern erhalten, greift das Alternativverhältnis gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG. Dieses besagt, dass die Angabe einer der beiden Nummern im Impressum ausreicht.
Handelsregister-Nummer
Da Kleinunternehmen als Unternehmen im geringen Umfang handeln, liegt in der Regel im rechtlichen Sinne ein Kleingewerbe vor. Das heißt: Ihr Unternehmen hat keinen "in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb". Einfacher: Sie müssen sich nicht an die Regeln und Anforderungen des deutschen Handelsrechts halten und Ihr Kleinunternehmen ist auch nicht im Handelsregister eingetragen.
VORSICHT
Grundsätzlich können aber auch Kleingewerbe ins Handelsregister eingetragen werden, selbst wenn Sie es rechtlich nicht müssen.
Es gilt also: Haben Sie Ihr Kleinunternehmen in das Handelsregister eintragen lassen, sind Sie verpflichtet die Handelsregister-Nummer in Ihrem Impressum anzugeben.
Andere besondere Pflichtangaben
Unabhängig von den Einzelheiten, die Sie als Kleinunternehmer spezifisch beachten sollten, können noch weitere besondere Pflichtangaben für Ihr Impressum hinzukommen. Zum Beispiel:
- Handelt es sich bei Ihrem Kleinunternehmen um ein Geschäftsmodell, das ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot beinhaltet, treffen Sie nach § 18 Abs. 2 MStV weitere Informationspflichten.
- Ist Ihre Tätigkeit einer speziellen Berufsgruppe nach § 5 I Nr. 5 DDG (ehemals TMG) zuzuordnen - bspw. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc. - müssen zusätzliche Angaben folgen.
- Für B2C-Händler gelten Hinweispflichten der §§ 36, 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
3. Wie bekomme ich als Kleinunternehmer ein rechtssicheres Impressum?
Ein Impressum muss je nach Geschäftsmodell, Unternehmensform etc. unterschiedliche Pflichtangaben enthalten. Fehlen Pflichtangaben, können Sie als Kleinunternehmer abgemahnt werden. Aber wie kommen Sie nun an ein rechtssicheres Impressum?
Wir raten Ihnen dringend davon ab, ein Impressum selbst zu schreiben oder ein Musterimpressum aus dem Internet zu verwenden. Hierbei können schnell Fehler passieren.
Mittlerweile versuchen immer mehr Unternehmer, ihr Impressum mit einer KI wie beispielsweise ChatGPT zu erstellen. Die künstliche Intelligenz kann einige Arbeitsschritte erleichtern und liefert teilweise juristisches Fachwissen für den Laien. Aber können Sie sich wirklich darauf verlassen, dass das rechtssicher ist?
Auf gar keinen Fall. Eine KI kann keine Rechtsberatung geben. Warum Sie mit einer KI wie ChatGPT auch keine Rechtstexte erstellen lassen sollten, lesen Sie in unserem Artikel “Kann mit ChatGPT meine Datenschutzerklärung und mein Impressum erstellen?”.
Für ein rechtssicheres Impressum empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen eRecht24 Impressum-Generator. Erstellen Sie in wenigen Minuten ein abmahnsicheres Impressum, das perfekt auf Ihr Kleinunternehmen angepasst ist.
Erstellen Sie jetzt ein rechtssicheres Impressum mit dem eRecht24 Impressum Generator
- Einfache Integration in Ihre Website
- Anwaltlich geprüfter Generator
- Für Sie kostenfrei in wenigen Schritten
4. Was passiert, wenn ich mich nicht an die Impressumspflicht halte?
Die Frage der Fragen: Was passiert, wenn ich mich an diese rechtlichen Vorgaben für das Impressum nicht halte oder sie falsch umsetze?
Unterläuft Ihnen bei der Erstellung und Platzierung Ihres Impressums ein Fehler - oder haben Sie gar kein Impressum - kann im "Worst Case" eine teure Abmahnung auf Sie zukommen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Link für das Impressum für den Nutzer nicht erkennbar ist oder Sie keine Kontaktmöglichkeit im Impressum angegeben haben.
Abmahnungen sind schlimmstenfalls nicht nur kostspielig und ärgerlich, sondern können zusätzlich eine Unterlassungserklärung enthalten. Diese kann beim zweiten Verstoß deutlich höhere Vertragsstrafen nach sich ziehen.
5. Fazit: Impressum für Kleinunternehmer
Egal, ob Sie als Einzelunternehmer oder in einer GbR organisiert sind, für Kleinunternehmer ist ein Impressum auf der Webseite Pflicht. Damit Sie nicht abgemahnt werden können, muss das Impressum alle nötigen Pflichtangaben zu Ihrem Business enthalten. Schreiben Sie das Impressum nicht selbst, nutzen Sie keine Muster oder Vorlagen und lassen Sie Ihr Impressum auch nicht von einer KI erstellen.
Ein rechtssicheres Impressum können Sie mit dem kostenlosen Impressum-Generator von eRecht24 erstellen. Probieren Sie es gleich aus!
Erstellen Sie jetzt ein rechtssicheres Impressum mit dem eRecht24 Impressum Generator
- Einfache Integration in Ihre Website
- Anwaltlich geprüfter Generator
- Für Sie kostenfrei in wenigen Schritten
6. Häufige Fragen zum Kleinunternehmer-Impressum
- Zurück zur Übersicht: "Impressum"
- Impressum für Apps
- Impressum für eine Baustellenseite
- Impressum für Einzelunternehmen
- Impressum für eine GmbH
- Impressum für Immobilienmakler
- Impressum für Handwerker
- Impressum für eine private Webseite
- Impressum für Vereine
- Impressum für Bücher und eBooks
- Impressum für Flyer
- Impressum für Zeitungen