Impressum für Kleinunternehmer

Was muss bei Kleingewerben im Impressum stehen?

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Haben Sie zum Betrieb Ihres Kleingewerbes eine GbR gegründet, müssen Sie diese Rechtsformbezeichnung "GbR" auch in Ihrem Impressum angeben.
  • Führen Sie die Umsatzsteuer ab, wird Ihnen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) zugeteilt – diese müssen Sie dann zwingend im Impressum angeben.
  • Unabhängig von den Einzelheiten, die Sie als Kleinunternehmer spezifisch beachten sollten, können noch weitere besondere Pflichtangaben für Ihr Impressum hinzukommen.

Worum geht's?

Jeder Webseiten-Inhaber weiß inzwischen - die eigene Unternehmens-Webseite und das Impressum gehen Hand in Hand. Ein Rätsel ist aber nach wie vor "was, wie, wann und wo" hinein muss. Wir erklären Ihnen, worauf Sie als Kleinunternehmer beim Impressum achten sollten.

 

1. Diese allgemeinen Pflichtangaben müssen ins Impressum für Kleinunternehmer

Alle gewerblich genutzten Webseiten müssen ein Impressum - also eine Anbieterkennzeichnung - haben, denn sie unterstehen der Impressumspflicht. Das steht in § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG, ehemals Telemediengesetz/TMG) und dient dem Verbraucherschutz. Unabhängig davon, ob Sie als Kleinunternehmer eine Website führen, in Online-Shops Ihre Produkte verkaufen oder Ihre Online-Präsenz über einen Social-Media-Kanal ausbauen, das Impressum ist Pflicht.

Es gibt allgemeine Pflichtangaben im Impressum, die für jede Person gelten, die ein Impressum auf ihrer Internetseite führen muss.

Checkliste: Allgemeine Pflichtangaben im Impressum
Diese Angaben dürfen im Impressum für Kleinunternehmer nicht fehlen
  • Angabe des Namens Ihres Unternehmens
  • Angabe des Namens des Webseitenbetreibers / der verantwortlichen Person(en)
  • Angabe der Anschrift Ihrer Niederlassung (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
  • Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme (E-Mail-Adresse, Telefon- oder Faxnummer)
  • Wirtschafts-ID oder Umsatzsteuer-ID

 

Zu den allgemeinen Angaben, kommen besondere Pflichtangaben hinzu, je nachdem für welchen "geschäftsmäßigen Online-Dienst" Sie das Impressum erstellen. Alle weiteren Pflichtangaben finden Sie in unserem Beitrag "Was gehört in ein Impressum?".

2. Besonderheiten im Impressum für Kleinunternehmer

Das Impressum soll Nutzern eine gewisse Transparenz über die Identität der Anbieter geben. Neben den allgemeinen Pflichtangaben müssen Kleinunternehmer auch besondere Pflichtangaben im Impressum anführen.

Unternehmensform

Ein Kleingewerbe können Sie sowohl als Einzelunternehmer führen als auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen. Haben Sie zum Betrieb Ihres Unternehmens eine GbR gegründet, müssen Sie diese Rechtsformbezeichnung "GbR" auch in Ihrem Impressum angeben.

WICHTIG

Die Bezeichnung "Kleinunternehmer" stellt keine eigene Rechtsform dar und muss nicht separat im Impressum aufgeführt werden. Sie gehört also nicht zu den Angaben der Unternehmensform wie beispielweise GbR, OHG, KG etc.

Kleinunternehmer-Impressum: Wirtschafts-ID und/oder Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IDNr.)

Der Ausdruck "Kleinunternehmer" wird benutzt, wenn ein Online-Unternehmer die steuerrechtliche Einordnung der Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Das ist möglich bis zu einer Umsatzgrenze von 25.000 € im Vorjahr und bei einem Umsatz von nicht mehr als 100 000 Euro im laufenden Kalenderjahr. Als Unternehmer können Sie auch auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten und unterliegen dann den allgemeinen Regelungen zur Umsatzsteuer.

Führen Sie sie ab, wird Ihnen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) zugeteilt. Dann müssen Sie diese auch zwingend im Impressum angeben. Entscheiden Sie sich aber gegen die Abführung der Umsatzsteuer, bekommen Sie auch keine Umsatzsteuer-ID. Dementsprechend können Sie die USt-ID nicht angeben und sind dazu auch nicht verpflichtet.

ACHTUNG

Haben Sie keine Umsatzsteuer-ID, müssen Sie allerdings die Wirtschafts-ID in Ihrem Impressum angeben. Haben Sie beide Nummern erhalten, greift das Alternativverhältnis gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG. Dieses besagt, dass die Angabe einer der beiden Nummern im Impressum ausreicht.

Handelsregister-Nummer

Da Kleinunternehmen als Unternehmen im geringen Umfang handeln, liegt in der Regel im rechtlichen Sinne ein Kleingewerbe vor. Das heißt: Ihr Unternehmen hat keinen "in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb". Einfacher: Sie müssen sich nicht an die Regeln und Anforderungen des deutschen Handelsrechts halten und Ihr Kleinunternehmen ist auch nicht im Handelsregister eingetragen.

VORSICHT

Grundsätzlich können aber auch Kleingewerbe ins Handelsregister eingetragen werden, selbst wenn Sie es rechtlich nicht müssen.

Es gilt also: Haben Sie Ihr Kleinunternehmen in das Handelsregister eintragen lassen, sind Sie verpflichtet die Handelsregister-Nummer in Ihrem Impressum anzugeben.

Andere besondere Pflichtangaben

Unabhängig von den Einzelheiten, die Sie als Kleinunternehmer spezifisch beachten sollten, können noch weitere besondere Pflichtangaben für Ihr Impressum hinzukommen. Zum Beispiel:

  • Handelt es sich bei Ihrem Kleinunternehmen um ein Geschäftsmodell, das ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot beinhaltet, treffen Sie nach § 18 Abs. 2 MStV weitere Informationspflichten.
  • Ist Ihre Tätigkeit einer speziellen Berufsgruppe nach § 5 I Nr. 5 DDG (ehemals TMG) zuzuordnen - bspw. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc. - müssen zusätzliche Angaben folgen.
  • Für B2C-Händler gelten Hinweispflichten der §§ 36, 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).

3. Wie bekomme ich als Kleinunternehmer ein rechtssicheres Impressum?

Ein Impressum muss je nach Geschäftsmodell, Unternehmensform etc. unterschiedliche Pflichtangaben enthalten. Fehlen Pflichtangaben, können Sie als Kleinunternehmer abgemahnt werden. Aber wie kommen Sie nun an ein rechtssicheres Impressum?

Wir raten Ihnen dringend davon ab, ein Impressum selbst zu schreiben oder ein Musterimpressum aus dem Internet zu verwenden. Hierbei können schnell Fehler passieren.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Mittlerweile versuchen immer mehr Unternehmer, ihr Impressum mit einer KI wie beispielsweise ChatGPT zu erstellen. Die künstliche Intelligenz kann einige Arbeitsschritte erleichtern und liefert teilweise juristisches Fachwissen für den Laien. Aber können Sie sich wirklich darauf verlassen, dass das rechtssicher ist?

Auf gar keinen Fall. Eine KI kann keine Rechtsberatung geben. Warum Sie mit einer KI wie ChatGPT auch keine Rechtstexte erstellen lassen sollten, lesen Sie in unserem Artikel “Kann mit ChatGPT meine Datenschutzerklärung und mein Impressum erstellen?”.

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4. Was passiert, wenn ich mich nicht an die Impressumspflicht halte?

Die Frage der Fragen: Was passiert, wenn ich mich an diese rechtlichen Vorgaben für das Impressum nicht halte oder sie falsch umsetze?

Unterläuft Ihnen bei der Erstellung und Platzierung Ihres Impressums ein Fehler - oder haben Sie gar kein Impressum - kann im "Worst Case" eine teure Abmahnung auf Sie zukommen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Link für das Impressum für den Nutzer nicht erkennbar ist oder Sie keine Kontaktmöglichkeit im Impressum angegeben haben.

Abmahnungen sind schlimmstenfalls nicht nur kostspielig und ärgerlich, sondern können zusätzlich eine Unterlassungserklärung enthalten. Diese kann beim zweiten Verstoß deutlich höhere Vertragsstrafen nach sich ziehen.

5. Fazit: Impressum für Kleinunternehmer

Egal, ob Sie als Einzelunternehmer oder in einer GbR organisiert sind, für Kleinunternehmer ist ein Impressum auf der Webseite Pflicht. Damit Sie nicht abgemahnt werden können, muss das Impressum alle nötigen Pflichtangaben zu Ihrem Business enthalten. Schreiben Sie das Impressum nicht selbst, nutzen Sie keine Muster oder Vorlagen und lassen Sie Ihr Impressum auch nicht von einer KI erstellen.

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6. Häufige Fragen zum Kleinunternehmer-Impressum

1. Was muss ich als Kleinunternehmer im Impressum angeben?

Als Kleinunternehmer sind folgende Angaben im Impressum Pflicht:

  • Unternehmensname
  • vollständiger Name der verantwortlichen Person
  • ladungsfähige Anschrift
  • Kontaktangaben
  • Angaben zur Rechtsform
  • Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID
  • ggf. berufsspezifische Pflichtangaben
  • ggf. Handelsregisternummer
  • ggf. Verantwortlicher für den journalistisch-redaktionellen Inhalt

2. Wann ist kein Impressum nötig?

Sind Sie rein privat online aktiv, es gibt keine kommerziellen Inhalte auf Ihrer Internetseite, in Ihrem Online-Shop oder auf Social-Media-Kanälen und Sie haben keine journalistisch-redaktionellen Inhalte auf Ihrer Website, benötigen Sie kein Impressum.

3. Kann man ein Impressum selbst erstellen?

Wir raten davon ab, ein Impressum selbst zu erstellen. Hierbei können sich immer Fehler einschleichen und die Rechtssicherheit ist nicht gewährleistet. Auch von Mustern sollten Sie daher die Finger lassen. Wir empfehlen Ihnen den kostenlosen Impressum-Generator von eRecht24. Er wurde in Zusammenarbeit mit unserer Partnerkanzlei Siebert Lexow entwickelt und wird bei rechtlichen Änderungen aktualisiert. Sie erhalten also immer ein rechtssicheres Impressum, das individuell auf Ihr Business zugeschnitten ist.

4. Kann ich mein Impressum mit KI erstellen lassen?

Wir raten Ihnen auch davon ab, ein Impressum über eine KI erstellen zu lassen. Auch hier können Sie nicht davon ausgehen, dass das Impressum abmahnsicher und korrekt ist. ChatGPT verweist beispielsweise noch auf § 5 TMG, obwohl das Gesetz im Mai 2024 von § 5 DDG abgelöst wurde. Erst nachdem Sie ChatGPT auf den Fehler aufmerksam machen, passt er die Angaben an. Für juristische Laien sind diese Einzelheiten nicht direkt ersichtlich und das erstelle Impressum der KI ist falsch.

5. Kann ich eine KI-Analyse des Impressums für Kleinunternehmer durchführen?

Ein KI-Check des Impressums kann eine gute Möglichkeit sein, um Lücken im Impressum zu erkennen. Wichtig: Verlassen Sie sich nicht auf die Angaben der KI. Künstliche Intelligenz kann Fehler machen, die für den juristischen Laien nicht leicht zu erkennen sind. Gehen Sie auf Nummer Sicher und erstellen Sie ein rechtssicheres Impressum mit dem Impressum-Generator von eRecht24.

 

Maxie Schneider
Maxie Schneider, , Dipl.-Jur.
Head of Content & Legal Writerin

Maxie Schneider hat Rechtswissenschaften studiert und ist Diplomjuristin. Im Rahmen Ihres Studiums hat sie sich auf interdisziplinäre Rechtsthemen und die Wechselwirkung zwischen Rechtsentwicklung und fortschreitender Digitalisierung spezialisiert. Darüber hinaus ist sie zertifizierte Online-Texterin und studiert berufsbegleitend den Masterstudiengang „Digital Media Law & Management“. Seit 2022 ist Maxie Schneider Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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